SPD will Beschleunigung durch Auskunftsersuchen des Landkreises

Landkreis

Provisionszahlungsaffäre des Ex-Landrates
Die SPD-Kreistagsfraktion bedauert, dass sich die Aufklärung bezüglich der Provisionszahlungen für den Ex-Landrat im Zusammenhang mit den Geldanlagen des Landkreises in der Schweiz so lange hinzieht. In diesem Zusammenhang macht die Fraktion nach den Worten ihres Vorsitzenden Reinhard Kahl einen konkreten Vorschlag für ein Auskunftsersuchen des Landkreises gegenüber der Frankfurter Bankgesellschaft.

In einem Brief an Landrat Dr. Kubat erläutert Kahl die rechtlichen Grundlagen für ein konkretes Auskunftsersuchen gegenüber der Schweizer Bank. Nach einem Urteil des Schweizer Bundesgerichtes aus dem Jahre 2006 wurde entschieden, dass bei Vorliegen keiner Sondervereinbarung für die Rechtsbeziehungen aus einem Konto/Depotvertrag zwischen einer Schweizer Bank und einem Kunden im Ausland Schweizer Recht anzuwenden ist., so der Fraktionsvorsitzende. Daher ist der Artikel 400 Obligationenrecht – Fünfter Teil der Ergänzung des Schweizer Zivilgesetzbuch- anzuwenden, in dem es konkret heißt: „Der Beauftragte ist schuldig, auf Verlangen jederzeit über seine Geschäftsführung Rechenschaft abzulegen…“ Für Kahl folgt daraus ganz klar: „Die Frankfurter Bankgesellschaft ist verpflichtet auf konkretes Verlangen des Kunden Landkreis Waldeck-Frankenberg entsprechende Auskünfte zu erteilen. Dies gilt dann auch für die Hintergründe der dubiosen Provisionszahlungen an den Ex-Landrat“. Nach den weiteren Ausführungen des SPD-Kommunalpolitikers muss aber beachtet werden, dass man davon ausgehen muss, dass Schweizer Banken vor diesem Hintergrund nur Antwort auf die gestellten Fragen geben.

Daher bittet dies SPD in ihrem Schreiben an den Landrat, dass nunmehr vor diesem rechtlichen Hintergrund konkrete Fragen an die Frankfurter Bankgesellschaft gestellt werden, damit die Provisionsaffäre endlich lückenlos aufgeklärt wird.

Bezüglich des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Kassel gegen den Ex-Landrat, einem früheren Top-Manager der Sparkasse Waldeck-Frankenberg und einem früheren führenden Mitarbeiter der LB-Swiss verweist Kahl auf das im Schweizer Bundesgesetz veröffentlichte Verfahren „internationale Rechtshilfe in Strafsachen“. Da das Bankgeheimnis zu einer Verweigerung von Auskünften führen kann, sollte der Landkreis gegenüber der Frankfurter Bankgesellschaft und der Staatsanwaltschaft Kassel auf sein Bankgeheimnis verzichten.

„Wir hoffen, dass durch die beiden Vorschläge wieder Bewegung in die Angelegenheit kommt. Der Kreistag und die Bevölkerung erwarten zu Recht, dass die Aufklärungsarbeit bald zu einem Abschluss kommt und dann die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden“, so Kahl in seiner abschließenden Bewertung.

 
Veröffentlicht am 01.07.2011
 
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